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VL FONDS

VL Fonds

VL Fonds sind Fonds, mit denen es Arbeitnehmern ermöglicht wird, staatliche Förderung in Form von Arbeitnehmersparzulage beim Fondssparen in Anspruch zu nehmen.

Das Konzept hinter dem Besparen von VL Fonds per Sparplan nennt sich Vermögenswirksame Leistungen. Darunter versteht man Zuschüsse für die private Altersvorsorge, die viele Menschen vom Arbeitgeber erhalten. Der Zuschuss des Arbeitgebers schwankt hierbei zwischen 6 und 40 Euro pro Monat. Wird dieses Geld in einen Sparplan angelegt, in dem Fonds bespart werden, die für Vermögenswirksame Leistungen zugelassen sind, so bekommt der Arbeitnehmer vom Staat eine so genannte Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 18% auf einen maximalen Betrag von 400 Euro pro Jahr. Diese Arbeitnehmersparzulage, mit der das Fondssparen über die so genannten VL Fonds gefördert wird, will der Staat das Sparverhalten der Arbeitnehmer ganz besonders im Hinblick auf den Aufbau einer privaten Altersvorsorge fördern.

Fondssparpläne für VL (Vermögenswirksame Leistungen) stehen dabei jedem Arbeitnehmer offen, unabhängig davon, ob vom Arbeitgeber Zuschüsse geleistet werden oder nicht. In einen VL Fonds können maximal 400 Euro pro Person und Jahr eingezahlt werden. Dies entspricht einer monatlichen Sparleistung von 33 Euro, bei den meisten Gesellschaften werden hier 35 Euro monatlich akzeptiert. Werden diese Sparleistungen erbracht, dann ist eine Förderung von 18 Prozent der Einzahlungen pro Jahr möglich. Voraussetzung hierfür sind bestimmte Einkommensgrenzen, im Fachjargon auch als Bemessungsgrenzen bezeichnet. Diese dürfen bei Alleinstehenden 17.900 Euro und bei Ehepaaren 35.800 Euro zu versteuerndes Einkommen nicht übersteigen.

Eine weitere Voraussetzung, um die Arbtinehmersparzulage für in einen VL Fonds angelehzes Geld zu erhalten ist die Laufzeit des Fonds. Die Einzahlung wird hier über 6 Jahre getätigt, dann ruht der Vertrag bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Wird während dieser Zeit über den Fonds verfügt, also Fondsanteile verkauft, dann verfallen die gesamten Förderungen. Ansonsten erfolgt nach dieser Zeit die Auszahlung der gesamten für den Zeitraum des Sparens angefallenen Arbeitnehmersparzulage auf das Fondskonto des Arbeitnehmers Beantragt wird die Arbeitnehmersparzulage über die Steuererklärung mit Beilage des Auszuges der Anlagegesellschaft.



Die Anlage der VL muss auf jedem Fall in dafür zugelassenen VL Fonds erfolgen, bei welchen es sich um Aktienfonds handelt. Mischfonds oder gar Rentenfonds sind hierbei nicht zulässig.Unter den für die Zahlung Vermögenswirksamer Leistungen zugelassenen Fonds, sind sowohl Aktienfonds mit deutschem Anlageschwerpunkt als auch Aktienfonds mit europäischem Anlageschwerpunkt zu finden. Die Renditen dieser Fonds werden in erster Linie durch Kursgewinne erreicht. Ausschüttungen in Form von Zinserträgen sind nicht zu erwarten, lediglich Dividendenzahlungen sind möglich. Diese Erträge werden einmal pro Jahr ausgezahlt und dem Fonds zugerechnet. So erzielen Sparer einen Zinsen-Zins-Effekt.

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