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Freistellungsauftrag
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 werden auf sämtliche Kapitalerträge 25 Prozent plus Solidaritätsbeitrag direkt von der Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Umgehen können Anleger dies zumindest teilweise durch einen Freistellungsauftrag.
Dieser regelt, dass Erträge aus Kapitalanlagen bis zu einer Höhe von 801,- Euro steuerfrei bleiben können. Bei Ehepartnern liegt der Freibetrag bei 1602,- Euro. Beantragt werden kann der Freistellungsauftrag entweder online, per Fax oder in der jeweiligen Bankfiliale. Dabei entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.
Da die Abgeltungssteuer sowohl auf in- als auch auf ausländische Kapitalerträge erhoben wird, gilt auch der Freistellungsauftrag für all diese Einkünfte.
Anleger, die Erträge aus Kapitalanlagen bei verschiedenen Banken erwirtschaften, können den Freistellungsauftrag aufteilen. In Summe darf der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,- Euro aber nicht überschritten werden. Für alle Aufträge, die ab 2011 eingereicht werden, muss zusätzlich die Steueridentifikationsnummer angegeben werden.
Gültig ist der Freistellungsauftrag entweder befristet oder auf Dauer bis der Anleger ihn aufheben möchte.
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