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	<title>Investments und Geldanlagen - Blog &#187; Geschlossene Fonds</title>
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	<description>Blog zu interessanten Themen aus den Bereichen Geldanlage, Finanzen und Politik</description>
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		<title>Bis Ende 2008 erworbenes Genussrechtkapital nach Ablauf der Spekulationsfrist auch nach 2009 steuerfrei</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Sep 2008 16:27:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geschlossene Fonds]]></category>

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Einige geschlossene Immobilienfonds sind auf der Basis von Genussrechtskapital konzipiert und versprechen ihren Anlegern steuerfreie Gewinne, wenn die Fondsanteile bis Ende 2008 erworben und erst nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist veräußert werden.
Zu diesen Fonds gehört unter anderem die VII. Dubai Fonds KG der Alternative Capital Invest, welche bei einer Laufzeit von drei Jahren mit einer [...]]]></description>
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<p>Einige geschlossene Immobilienfonds sind auf der Basis von Genussrechtskapital konzipiert und versprechen ihren Anlegern steuerfreie Gewinne, wenn die Fondsanteile bis Ende 2008 erworben und erst nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist veräußert werden.<span id="more-128"></span></p>
<p>Zu diesen Fonds gehört unter anderem die <a href="http://www.geschlossener-fonds.net/aci-dubai-fonds.html" rel="nofollow">VII. Dubai Fonds KG der Alternative Capital Invest</a>, welche bei einer Laufzeit von drei Jahren mit einer prospektierten steuerfreien Rendite von 12 Prozent pro Jahr wirbt.</p>
<p>Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) Rechtssicherheit in diese Fondskonstruktion gebracht und entschieden, dass für alle vor 2009 gezeichneten Anteile an solchem Genussrechtskapital gilt, dass die nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist erzielten Veräußerungsgewinne nicht versteuert werden müssen.</p>
<p>Damit ordnet der BFH die erzielten Gewinne der nicht steuerbaren Vermögensebene des Anlegers zu, wobei das Genussrechtsverhältnis von der Finanzverwaltung auch nicht in eine stille Gesellschaft umgedeutet werden darf.</p>
<p>In den Augen des BFH verfolgen Anleger und Fondsgesellschaft mit der Überlassung des Kapitals keine gemeinsamen Zwecke, sondern vertreten jeweils ihre eigenen Interessen. Daher dürfen die erzielten Gewinne der Anleger durch die Finanzbehörden auch nicht in steuerpflichtige Einnahmen aus einer stillen Gesellschaft umgedeutet werden.</p>
<p>Für Anleger der VII. Dubai Fonds KG und solche, die es noch werden wollen, bedeutet dies, dass sie die prospektierten 12 Prozent Rendite pro Jahr bei drei Jahren Laufzeit steuerfrei vereinnahmen dürfen, so sie ihre Anteile länger als zwölf Monate halten.</p>
<p>Nicht zuletzt aufgrund dieser steuerlich sehr vorteilhaften Konstruktion herrscht momentan reges Interesse an besagtem Fonds, den Anleger zum Beispiel auf der folgenden Seite zeichnen können:</p>
<p><a href="http://www.geschlossener-fonds.net/aci-dubai-fonds.html" rel="nofollow"><strong>VII. Dubai Fonds KG – Informieren und Zeichnungsunterlagen anfordern</strong></a> &gt;&gt;&gt;</p>

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		<title>Entwicklungen am Zweitmarkt geschlossener Fonds</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Aug 2007 11:14:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geschlossene Fonds]]></category>

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Geschlossene Fonds hatten lange Zeit einen entscheidenden Nachteil: wollte oder musste ein Anleger seine Beteiligung vor Ende der regulären Laufzeit verkaufen, etwa wegen finanzieller Probleme oder einer Scheidung, so konnte er sich nur auf die Kulanz des Initiators verlassen. Wenn eine Rücknahme im Beteiligungsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, konnte man seine Anteile an den Initiator [...]]]></description>
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<p>Geschlossene Fonds hatten lange Zeit einen entscheidenden Nachteil: wollte oder musste ein Anleger seine Beteiligung vor Ende der regulären Laufzeit verkaufen, etwa wegen finanzieller Probleme oder einer Scheidung, so konnte er sich nur auf die Kulanz des Initiators verlassen. <span id="more-26"></span>Wenn eine Rücknahme im Beteiligungsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, konnte man seine Anteile an den Initiator verkaufen. Das ging auch nur, wenn dieser einen Käufer für die Anteile hatte und gegen einen heftigen Abschlag auf den eigentlichen Wert der Beteiligung. Für Anleger war ein vorzeitiger Ausstieg daher fast immer ein Verlustgeschäft. Das hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Seit einigen Jahren etabliert sich ein mittlerweile sehr liquider Zweitmarkt, auf dem Anleger ihre Beteiligungen zu attraktiven Preisen verkaufen können. Dabei muss man in unserem Fall das Wort Zweitmarkt natürlich immer auf geschlossene Fonds beziehen, denn einen Zweitmarkt gibt es auch für Lebensversicherungen und Kredite, ja sogar schon für die derzeit so boomenden Social-Lending-Plattformen (Kredite zwischen Privatpersonen), wie man in folgendem Artikel nachlesen kann: „<a href="http://www.p2p-kredite.com/weiterverkauf-der-smava-kredite_2007.html">Weiterverkauf der Smava Kredite</a>“. Dabei gibt es selbst im Bereich geschlossener Fonds nicht nur gleich mehrere Anbieter, die Zweitmarktbörsen betreiben, sondern inzwischen auch jede Menge Fonds, deren Geschäftszweck der Ankauf und die Verwertung gebrauchter Fondsanteile sind. Sogar im Bereich der erneuerbaren Energien gibt es solche Fonds inzwischen. Ein gutes Beispiel ist der <a href="http://fonds-blogger.de/2007/05/22/okorenta-neue-energien-ii/">Ökorenta Neue Energien II</a>, mit deren Vorgängern die Ökorenta AG 2005 den noch sehr jungen Zweitmarkt für Erneuerbare Energien angeschoben hat. Am interessantesten ist es, die Entwicklung der Handelsvolumen dieser Zweitmarktbörsen zu verfolgen. Laut einer aktuellen Analyse des Beteiligungsexperten <a href="http://www.loipfinger.de/">Stefan Loipfinger</a> wuchs das jährliche Handelsvolumen aller gemeldeten Verkäufe von rund 53 Millionen im Jahr 2001 auf 294 Millionen im Jahr 2005, um mit 412 Millionen im Jahr 2006 seinen aktuellen Höhepunkt zu erreichen (Quelle: Wirtschaftswoche Nr. 31 vom 30.7.2007 S. 107). Zu den dabei am häufigsten umgesetzten Beteiligungen gehörten – wen wundert es- <a href="http://www.investmentsparen.net/schiffsfonds.html">Schiffsbeteiligungen</a> und <a href="http://www.investmentsparen.net/geschlossene-immobilienfonds.html">geschlossene Immobilienfonds</a>. Die Vorgehensweise für den Verbraucher beim Verkauf seiner Fondsanteile ist dabei denkbar einfach: er meldet sich mit seinen persönlichen Daten an einer der Fondsbörsen an und gibt im Anschluss die Daten zu seiner Beteiligung sowie den Mindestpreis ein. Wie bei anderen Auktionshäusern auch, sollte dieser Mindestpreis aber mit Bedacht gewählt werden, denn wenn nur ein einziger Bieter ein Gebot in Höhe dieses Mindestpreises abgibt, werden die Fondsanteile zu genau diesem Preis verkauft. An die jeweilige Fondsbörse gehen im Erfolgsfall Gebühren in Höhe von meist zwei Prozent, bei einigen Anbietern jedoch mindestens 250 Euro. Die weitere Entwicklung der Fondsbörsen bleibt spannend, denn im Gegensatz zu den mehr als 7 Milliarden Euro, die Anleger allein im Jahr 2006 in aktuelle Schiffsbeteiligungen und geschlossene Immobilienfonds investiert haben, sind die Umsätze der Fondsbörsen noch stark ausbaufähig.<br />
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