INVESTMENTSPAREN
Investmentsparen | Blog | Kontakt | Impressum
Investmentsparen

Geldanlage

Vermögensmanagement

Geldwertanlagen

Sachwertanlagen

Private Equity

Geldanlage im Ausland

Tools und Finanzrechner

Ratgeber und Tipps

Steuerliche Aspekte

Blog

Partner
BAUSPARVERTRAG

Bausparvertrag

Eigentlich als Produkt zur Baufinanzierung entwickelt, hat sich der Bausparvertrag in den letzten Jahrzehnten bei immer mehr Anlegern zu einem Mittel der Geldanlage mit staatlicher Förderung entwickelt. Durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage kann fast jeder staatliche Zuschüsse für seinen Bausparvertrag bekommen, was den eigentlichen Reiz dieser Anlageform ausmacht und den meist eher dürftigen Guthabenzins in Regionen bringt, die für Sparer interessant und rentabel sind.
Nachfolgend die Möglichen Förderungen fürs Bausparen im Überblick:
  • Wohnungsbauprämie
    Die Wohnungsbauprämie wird derzeit in Form eines Zuschusses von jährlich bis zu 45,06 Euro auf Einzahlungen in einen Bausparvertrag von bis zu 512 Euro gezahlt und beträgt somit rund 8,8% pro Jahr. Wer mehr als 512 Euro einzahlt, bekommt ebenfalls 45,06 Euro. Nur wer weniger als 512 Euro jährlich einzahlt, verschenkt einen Teil der staatlichen Förderung. Die Bemessungsgrenzen sind dabei relativ großzügig ausgelegt. Sie beträgt derzeit 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden und 51.200 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Verheirateten. Wohnungsbauprämie bekommen alle Sparer innerhalb der Bemessungsgrenze ab einem Alter von nur 16 Jahren und in diesem Fall sogar vollkommen unabhängig vom Einkommen im Elternhaus.
  • Arbeitnehmersparzulage
    Die Zahlung der Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen ist die zweite Form, mit der Einzahlungen in einen Bausparvertrag gefördert werden. In diesem Fall bekommen Sie vom Staat auf Einzahlungen von bis zu 470 Euro im Jahr eine Arbeitnehmersparzulage von 9% oder 42,30 Euro. Auch hier gilt: wer mehr einzahlt, bekommt ebenfalls die maximal Förderung und wer weniger einzahlt, verschenkt einen Teil der Zulage. Im Unterschied zur Wohnungsbauprämie gelten bei der Arbeitnehmersparzulage andere Bemessungsgrenzen wie folgt: 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden und 35.800 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Verheirateten.
Sowohl bei der Wohnungsbauprämie als auch der Arbeitnehmersparzulage ist zu beachten, dass es sich bei den Bemessungsgrenzen um das zu versteuernde Einkommen handelt und nicht um das Bruttoeinkommen. Letzteres ist in den meisten Fällen wesentlich höher!

Wenn Sie planen, einen Bausparvertrag in Ihren Vermögensaufbau einzubeziehen, dann sollten Sie bei der Wahl der Bausparkasse und des Tarifes besonders auf einen hohen Guthabenzins und einen möglichst großen Zinsbonus bei Darlehensverzicht achten. Um Ihnen dabei die Auswahl zu erleichtern, stellen wir Ihnen nachfolgend einige Bausparkassen vor und zeigen Ihnen, welcher Bausparvertrag dabei die besten Bausparzinsen als Summe von Guthabenzins und Zinsbonus bietet:

Bausparkasse Tarif Guthaben-
zins in %
Bonus-
zins in %
Gesamt-
zins in %
Abschluss-
gebühr
Antrag
    1 2 3 4  
Quelle Bausparkasse Q16 Bonus 1,00% 2,35% 3,35% 1,00% QUELLE BAUSPARKASSE
DeBeKa   3,00% 0,25-0,60% 3,00 - 3.60% 1,00% DEBEKA BAUSPARKASSE

Anzeige
Bausparen